Gesetze und wichtige Tipps
Inhaltsverzeichnis
Warum Hunde aus dem Ausland adoptieren?
Wichtige Gesetze und Regelungen
Kurz-Darstellung der rechtlichen Situation von Rechtsanwältin Nicole Kohlstedt
Empfehlenswerte Literatur zum Thema „Streunerhunde“
Warum Hunde aus dem Ausland adoptieren?
Durch den freien Reiseverkehr in Europa und die sozialen Netzwerke geraten immer mehr Informationen über Misshandlungen und Tötungen in sogenannten Tierheimen und Tötungsstationen im europäischen Ausland an die Öffentlichkeit. Tierfreunde werden oft direkt mit dem Leid konfrontiert und möchten Hunde adoptieren. Tierschutzvereine unterstützen Tierheime vor Ort und werden trotz guter Arbeit mit Überfüllung ihrer Partnertierheime konfrontiert. Um arbeitsfähig zu bleiben und die Tierheime vor Ort funktionsfähig zu halten, müssen Tiere nach Deutschland oder in andere Länder mit besseren Chancen auf eine Adoption vermittelt werden. Der Grundsatz ist immer: Hilfe zur Selbsthilfe vor Ort, aber bis in Ländern wie Rumänien eine funktionierende Adoptionskultur in Gang kommt, ist die einzige Überlebenschance für viele Hunde das Ausland. Effektive Kastrationsprogramme kommen leider oftmals nur zögerlich voran und werden in vielen Ländern längere Zeit in Anspruch nehmen, da die politisch Verantwortlichen nur allzu oft an den Streunerhunden verdienen und an einer wirklichen Lösung nicht interessiert sind. Die jetzt existierenden Tiere haben ein Recht auf Leben.
In den ausländischen Tierheimen leidende Junghunde, von ihren Besitzern dorthin entsorgte ältere Tiere, viele nette unkomplizierte Hunde brauchen Hilfe und können nicht auf Kosten einer Langzeitlösung im Stich gelassen werden. Wichtig sind jedoch eine gute Sozialisierung und die Erfüllung aller veterinärrechtlichen Vorschriften für die Ausreise. Ein wichtiges Kriterium für die adoptionswillige deutsche Familie ist zudem eine Anlaufstelle im Inland, die bei Problemen hilft und gegebenenfalls ein Tier auch zurücknimmt. Dies unterscheidet ganz wesentlich Tierschutzhundeeinfuhr vom Hundehandel. Der Kauf von sogenannten Wühltischwelpen dubioser nicht nachvollziehbarer Herkunft aus dem Ausland, oft über das Internet, unterstützt Tierquälerei und sollte unterbleiben.
Entgegen der landläufigen Meinung, auch von Fachleuten, ist ein großer Teil der nach Deutschland verbrachten Auslandshunde nicht auf der Straße geboren. Sie lebten dort, weil sie von ihren Haltern ausgesetzt wurden. Sie sind dankbar für jede Zuwendung und geregelte Versorgung. Diesen ehemaligen Besitzertieren hilft man nicht mit Kastrieren und Wiederaussetzen. In Ländern wie Rumänien ist das sogar verboten. Adoption ins Ausland ist dann oft die einzige Chance.
Im Folgenden können Sie sich über Gesetze und Regelungen, die die Heimtierverbringung in der EU betreffen, informieren:
Wichtige Gesetze und Regelungen: Was Sie bei der Einführung von Hunden aus dem Ausland beachten sollten
Tierheime und Tierschutzorganisationen, die Hunde aus dem Ausland einführen möchten, benötigen eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 S. 1 Ziffer 5 Tierschutzgesetz.
Die Erlaubnis benötigt, wer Wirbeltiere zum Zwecke der Abgabe gegen Entgelt oder sonstige Gegenleistung nach Deutschland verbringt beziehungsweise einführt oder solche Tiere vermitteln will. Auch die in Schutzverträgen verlangte Schutzgebühr stellt eine solche Gegenleistung dar. Wer also Auslandstierschutz betreibt, indem er Tiere zur Vermittlung nach Deutschland verbringt oder Auslandstiere hier vermittelt, benötigt diese Erlaubnis der zuständigen Behörde (Veterinäramt).
EU-Heimtierausweis seit 29. Dezember 2014 mit neuen Regeln
Der Tierhalter muss seine personenbezogenen Daten mit seiner Unterschrift bestätigen. Im neuen Heimtierausweis müssen zudem die Kontaktinformationen des ausstellenden Tierarztes erfasst und von diesem unterschrieben sein. Sowohl die Seite mit dem Transponder-Nummer-Aufkleber als auch die Seite, die Aufkleber zu der verabreichten Tollwutimpfung enthält, werden mit einer selbstklebenden Laminierung versiegelt. Zudem muss der ausstellende Tierarzt die Kontaktinformationen des Tierhalters, die Ausweisnummer, die Transponder-Nummer, falls vorhanden die Tätowierung und die Tätowierungsstelle, den Ort der Kennzeichnung, den Zeitpunkt der Anbringung oder des Ablesens für mindestens drei Jahre aufbewahren. Alte Heimtierausweise, die vor dem 29.12.2014 ausgestellt wurden, behalten bis zum Lebensende des Tieres ihre Gültigkeit.
Tollwutimpfungspflicht für Welpen für die Einreise nach Deutschland
Seit dem 31. Dezember 2014 dürfen Welpen nur noch mit einer gültigen Tollwutimpfung nach Deutschland eingeführt werden. Da eine Impfung gegen Tollwut erst ab der 12. Lebenswoche möglich ist und der Impfschutz erst 21 Tage nach der Impfung wirksam wird, können Welpen somit erst nach der 15. Lebenswoche nach Deutschland eingeführt werden.
Aktuell Mai 2018: Unterschiedliche Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen durch Veterinärbehörden in den EU-Ländern:
Viele Tierschutzvereine und Privatpersonen, die Tierschutz betreiben oder einen Hund oder eine Katze aus einem EU-Mitgliedstaat zu sich nehmen wollen, sehen sich derzeit für das Verbringen eines solchen Tieres nach Deutschland immer höheren Schwierigkeiten –besonders im Ausgangsland – ausgesetzt, die weder mit den europäischen Vorgaben in Einklang zu bringen sind noch gesetzlich im Ankunftsland Deutschland verlangt werden.
Örtlich zuständige Behörden in Rumänien verlangen beispielsweise eine Bestätigung dafür, dass das für den Ankunftsort zuständige Veterinäramt in Deutschland neben der Meldung über das TRACES-System vier Tage vor dem Transport zusätzlich benachrichtigt wird. Die Behörden verlangen damit eine „Authorisation“ von deutschen Behörden, Transporte durchführen zu dürfen. Hierfür gibt es aber weder in Deutschland noch auf europäischer Ebene eine rechtliche Grundlage, so dass dies letztlich dazu führt, dass ein Transport überhaupt nicht über das TRACES-System gemeldet werden kann und damit gegebenenfalls der Transport verhindert wird. Auch wird vielfach rechtswidrig verlangt, dass jeder End-Adoptant oder jede Pflegestelle über eine TRACES-Nummer verfügen muss oder dass diese Privatpersonen zuvor durch das zuständige Veterinäramt in Deutschland „validiert“ sein müssen.
Wichtiger Hinweis von RA Kohlstedt: „Aus gegebenem Anlass möchte ich darauf hinweisen, dass oftmals einzelne Nebenbestimmungen, die den Erlaubnissen der Veterinärbehörden beigefügt sind, rechtswidrig sind. Dies kann z. B. auch die Nutzung des TRACES-Systems selbst oder eine bestimmte Art der Nutzung des Systems sein. Auch sind oft aus datenschutzrechtlichen Gründen Zweifel angebracht. Lassen die Erlaubnisinhaber aber die Monatsfrist für einen Widerspruch oder ein Klageverfahren verstreichen, so erwachsen diese Nebenbestimmungen in Rechtskraft, d. h. sie sind dann einzuhalten. Es sollte daher innerhalb der Frist sorgfältig geprüft werden, ob die Erlaubnis so akzeptiert werden kann. Im Zweifel sollte anwaltlicher Rat eingeholt werden.“
Kurzgutachten zur rechtlichen Situation
Aus diesem Grund hat TASSO ein Kurzgutachten bei der Rechtsanwaltskanzlei Kohlstedt (www.kanzlei-leondarakis.de/) in Auftrag gegeben, um die rechtlichen Grundlagen deutlich zu erläutern. Wir bieten zusätzlich die beglaubigte Übersetzung in Englisch, Rumänisch, Bulgarisch und Griechisch zur weiteren Verwendung an. Bei Bedarf dürfen Tierschutzvereine diese ohne Genehmigung von uns herunterladen und für Ihre Tierschutzarbeit nutzen: Kurz-Darstellung der rechtlichen Situation der Hundeverbringung nach Deutschland für Tierschutzvereine und private Übernehmer zur Vorlage an die zuständigen Ministerien/Behörden in den Mitgliedstaaten von Rechtsanwältin Nicole Kohlstedt
Deutsch
Deutsch – Englisch
Deutsch – Rumänisch
Deutsch – Bulgarisch
Deutsch – Griechisch
Empfehlenswerte Literatur zum Thema „Streunerhunde“
Streuner! Straßenhunde in Europa von Stefan Kirchhoff
Von der Straße auf die Couch von Nina Taphorn
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